Zumeist sind die ersten Berührungspunkte mit dem Fahrerlaubnisrecht ein Fahrverbot, eine Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg, Fragen zur Fahrerlaubnis auf Probe, eine Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder eines Betäubungsmittels, z.B. Cannabis, Kokain oder Amphetaminen.

Bei allem droht in letzter Konsequenz die Entziehung der Fahrerlaubnis, ggf. stellen sich Fragen hinsichtlich einer (anzuordnenden oder bereits angeordneten) MPU oder es gilt die richtigen Maßnahmen für eine angestrebte Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer bereits erfolgten Entziehung zu ergreifen.

Die Fahrerlaubnis ist nicht selten für den Bestand des Arbeitsplatzes wichtig. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei frühzeitig und vermeiden Sie so die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister. Im Falle einer MPU vermitteln wir Ihnen professionelle verkehrspsychlogische Unterstützung.