Als Strafrecht bezeichnet man im deutschen Recht ein Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, der sich im Lauf der Geschichte hinsichtlich seiner Methode und der ihm zugerechneten Rechtsnormen verselbständigt hat. Für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten (Unrecht) sieht das Strafrecht teils schwerwiegende Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe vor. Fehlt die Schuld, muss das Gericht zwar von der Strafe absehen, es kann aber eine Maßregel verhängen.

Zum Strafrecht gehören dem Grundsatz nach alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen (materielles Strafrecht, insbesondere im StGB) und das Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht, insbesondere StPO) regeln, nach denen eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu verhängen und zu vollziehen (Strafvollzugsrecht) ist.

Für jugendliche und heranwachsende Straftäter gelten dieselben Regeln hinsichtlich der Voraussetzungen der Strafbarkeit. Das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz sieht aber aus erzieherischen Gründen andere Sanktionen als für Erwachsene vor. Beides trägt den Besonderheiten abweichenden Verhaltens in diesem Alter und der Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft für junge Menschen Rechnung.