Am häufigsten beginnt die Arbeit des Verkehrsanwaltes direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Anwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Wir schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können. Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Immer häufiger verschleppen Haftpflichtversicherungen die Schadenregulierung um den Gewinn des eigenen Konzerns zu steigern. Jeder Verkehrsteilnehmer kann, ob verschuldet oder unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt werden und dadurch Schaden erleiden. Wenn Sie wissen, wie Sie sich bei einem Unfall richtig verhalten, was Sie tun können, dann sichern Sie damit bereits frühzeitig Ihre Ansprüche und erleichtern sich (und Ihrem Anwalt) die Schadensregulierung:

Keine Panik

Bewahren Sie Ruhe! Aufregung, Ärger und Zorn sind mitunter verständlich, haben aber an einem Unfallort nichts verloren.

Unfallstelle sichern

Prüfen Sie die Folgen des Unfalls und entscheiden Sie, was zuerst zu tun ist. Durch Rettungsaktionen vor Absicherung der Unfallstelle setzen Sie unter Umständen Ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Nachts auf einer vielbefahrenen Straße, an unübersichtlichen oder unbeleuchteten Unfallstellen oder in ähnlichen Situationen sollten Sie, wenn den Verletzten nicht unmittelbare Lebensgefahr droht, zunächst die Unfallstelle ordnungsgemäß absichern. Nutzen Sie die Hilfe von Fahrzeuginsassen und anderen Verkehrsteilnehmern, gehen Sie arbeitsteilig vor. Aber: Sicherheit nicht vergessen! Warnblinkanlage einschalten! Steigen Sie vorsichtig aus und achten Sie dabei auf den fließenden Verkehr. Stellen Sie Warndreieck und – soweit vorhanden – Warnleuchte in ausreichender Entfernung (mindestens 100m auf Landstraßen und 200m auf Autobahnen) auf. Schalten Sie vor allem bei Dunkelheit grundsätzlich die Fahrzeugbeleuchtung ein.

Erste Hilfe

Zur Ersten Hilfe bei Unglücksfällen ist jedermann, besonders aber jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, soweit die Hilfe erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Im Verbandskasten Ihres Autos finden Sie die wichtigsten Verbandsmaterialen. Bei allen Verletzungen, die nicht offensichtlich ungefährlich sind, sollte man nach der Ersten Hilfe einen Arzt zu Rate ziehen. Erste-Hilfe-Maßnahmen können in Notfällen über Leben und Tod entscheiden. Frischen Sie Ihre Kenntnisse von Zeit zu Zeit in einem Erste-Hilfe-Kurs wieder auf. Im Falle ernster Verletzungen ist sofort ein Notruf (112) abzusetzen!

Zeugen ansprechen

Sprechen Sie Zeugen aktiv an und notieren Sie sich deren Kontaktdaten (zumindest Telefonnummer und Kennzeichen). Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche Regulierung des Unfallschadens maßgeblich von Zeugenaussagen abhängt.

Polizei und Rechtsanwalt verständigen

Sind Sie mit Ihrem Privatfahrzeug an einem Unfall beteiligt sind, können Sie über die Hinzuziehung der Polizei selbst entscheiden, sollten dies aber dennoch immer tun. Speichern Sie die Telefonnummer unserer Kanzlei und rufen Sie uns noch vom Unfallort an. Eine frühzeitige Koordination der Unfallabwicklung über unser Büro erspart Ihnen im Regelfall viel Ärger mit den Unfallbeteiligten und deren Versicherungen.

Unfallsituation dokumentieren

Kennzeichnen Sie die Radpositionen durch Kreidestriche (besser mit einem Wachsstift) auf der Fahrbahn und die Radstellung, z.B. Lenkeinschlag durch ein „T“. Schreiben Sie zu den Fahrzeugpositionen jeweils das Kennzeichen. Fertigen Sie Übersichtsfotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen. Fotografieren Sie aus verschiedenen Richtungen, wenn möglich aus erhöhter Position. Notieren Sie die wichtigsten Daten der anderen Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeugs). Fotografieren Sie die Unfallspuren mit Spurdetails, z.B. Knicke in der Bremsspur, Glassplitter, abgebrochene Teile. Besonderheiten sollten Sie zuvor mit Kreide kennzeichnen. Fotografieren Sie aus verschiedenen Positionen die Beschädigungen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Fertigen Sie für die Beschädigungsfotos auch bei Tageslicht je ein Foto mit und ohne Blitzlicht (Spiegelungen).

Umgang mit der Polizei

Die Aufnahme von Verkehrsunfällen gehört zum Tagesgeschäft der Polizei, erfreut sich aber wegen des nicht unerheblichen Arbeitsaufwandes nicht großer Beliebtheit. Seien Sie daher freundlich und bestimmt, achten Sie bei der Aufnahme auf die Korrektheit der Daten (Fahrzeugtyp, Kennzeichen etc.) und machen Sie gegenüber der Polizei so wenige Angaben wie möglich. Hier gilt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“!

Umgang mit den Beteiligten

Pauschale Schuldanerkenntnisse sollten Sie nie abgeben. Vermeiden Sie den Kontakt mit Haftpflichtversicherern. Die Meldungen bei Ihrer Haftpflichtversicherung sowie bei der „gegnerischen“ Haftpflichtversicherung werden von Ihrem Arbeitgeber nach Rücksprache mit meinem Büro veranlasst. Gleich Termin mit Anwalt und Sachverständigen vereinbaren.