Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten – richtig reagieren im Bußgeldverfahren
Wer im Straßenverkehr einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhält, ist häufig verunsichert. Viele Betroffene wissen nicht, ob sie reagieren müssen, welche Fristen gelten und ob es sinnvoll ist, gegen den Vorwurf vorzugehen. Tatsächlich werden im Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht oft frühzeitig Entscheidungen getroffen, die später kaum noch korrigiert werden können. Umso wichtiger ist es, zunächst besonnen zu handeln und sich über die rechtliche Situation zu informieren.
In vielen Fällen ist es ratsam, vorschnelle Einlassungen zu vermeiden und zunächst prüfen zu lassen, ob der Tatvorwurf überhaupt berechtigt ist. Gerade bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen oder Handyverstößen am Steuer kommt es nicht selten zu Fehlern bei der Beweiserhebung oder bei der technischen Messung.

Geblitzt – Was tun?
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid liegt im Briefkasten. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin setze ich mich für Ihre Rechte ein. Senden Sie mir Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid gern zur unverbindlichen Prüfung zu.
E-Mail: mail@ra-lother.de
Der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren
Der Anhörungsbogen wird von der Bußgeldstelle versandt, wenn der Verdacht besteht, dass Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie den Anhörungsbogen vollständig ausfüllen müssen. Das ist jedoch ein häufiger Irrtum.
Im Bußgeldverfahren sind Sie grundsätzlich nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, also etwa zu Ihrem Namen, Ihrer Anschrift oder Ihrem Geburtsdatum. Eine Verpflichtung, sich zur Sache zu äußern, besteht dagegen nicht. Insbesondere müssen Sie nicht erklären, ob Sie das Fahrzeug geführt haben oder wie sich der Vorfall aus Ihrer Sicht zugetragen hat.
Gerade weil jede Einlassung später im Verfahren verwendet werden kann, kann es sinnvoll sein, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und die Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen.
Der Bußgeldbescheid und die Einspruchsfrist
Deutlich weiter fortgeschritten ist das Verfahren, wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben. In diesem Fall hat die Bußgeldbehörde den Vorwurf bereits bewertet und eine konkrete Sanktion festgesetzt. Diese kann beispielsweise eine Geldbuße, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot umfassen.
Entscheidend ist nun die Einspruchsfrist. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Bescheid tatsächlich zugestellt wurde. Wird diese Frist versäumt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die festgesetzte Sanktion muss in der Regel akzeptiert werden.
Gerade deshalb ist es wichtig, nach Erhalt eines Bußgeldbescheids nicht zu lange zu warten, sondern frühzeitig zu prüfen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein kann.
Häufige Fehler im Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht beruhen häufig auf technischen Messverfahren oder auf standardisierten Abläufen der Bußgeldbehörden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dabei nicht selten Fehler auftreten. Diese können sich beispielsweise aus fehlerhaften Messungen, unzureichender Dokumentation oder aus Problemen bei der Identifizierung des Fahrers ergeben.
In vielen Fällen lässt sich erst nach Akteneinsicht in die Bußgeldakte beurteilen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich belastbar sind. Dazu gehören insbesondere die Messunterlagen, die Schulungsnachweise der Messbeamten sowie die vorhandenen Messfotos.
Eine anwaltliche Prüfung kann daher klären, ob der Tatvorwurf rechtlich und tatsächlich Bestand hat oder ob Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung bestehen.
Wann sich eine anwaltliche Prüfung besonders lohnt
Eine rechtliche Überprüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn neben der Geldbuße weitere Konsequenzen drohen. Dazu gehören etwa Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot. Gerade ein Fahrverbot kann erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und die berufliche Tätigkeit haben.
Auch bei vermeintlich geringeren Bußgeldern kann eine Prüfung sinnvoll sein, etwa wenn Zweifel an der Messung bestehen oder wenn der Betroffene das Fahrzeug möglicherweise gar nicht selbst geführt hat.
Welche Unterlagen für eine Prüfung benötigt werden
Damit eine erste Einschätzung möglich ist, sollten Betroffene möglichst frühzeitig die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid sowie gegebenenfalls beigefügte Fotos oder weitere Anlagen. Hilfreich ist zudem eine kurze Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht.
Nach Durchsicht der Unterlagen lässt sich häufig bereits abschätzen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Betracht kommt und wie das weitere Vorgehen aussehen kann.
Unterstützung im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen sowie Verfahren, bei denen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, nehmen Akteneinsicht und erläutern Ihnen die möglichen nächsten Schritte im Bußgeldverfahren.
