Ein Unfallbeteiligter, der noch vor Verlassen der Unfallstelle eine eigene Verletzung bemerkt und die Unfallstelle zumindest auch wegen der Versorgung dieser Verletzung verlässt, kann bezüglich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gerechtfertigt sein. Dies gilt natürlich nicht im Fall einer nur unerheblichen Verletzung.
OLG Hamm – Beschluss vom 9. September 2014 (1 RBs 1/14):
Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. „§ 23 StVO: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ Der Gesetzeswortlaut.. Read More
BGH – Urteil vom 3. Dezember 2013 (VI ZR 24/13):
Der Bundesgerichtshof beschränkt die Möglichkeit des Geschädigten zur fiktiven Abrechnung zugunsten der Haftpflichtversicherer. Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren, den ein Sachverständiger zuvor als notwendig attestiert hat, und unterschreiten die tatsächlich aufgewendeten Reparaturkosten die von dem Sachverständigen veranschlagten Kosten, so beläuft sich auch im Rahmen einer Abrechnung auf Gutachtensbasis der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen Bruttokosten. Der Geschädigte hat in diesem Fall keinen.. Read More