Schon die Nutzung der Navigationsfunktion des Mobiltelefons fällt unter § 23 Abs. 1a StVO, dies bestätigt das OLG Hamm nochmals in seinem Beschluss vom 15. Januar 2015: Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in seinem Beschluss vom 18. Februar 2013 (III-5 RBs 11/13, 5 RBs 11/13) bereits zutreffend ausgeführt: Auch die Nutzung der Funktion eines Mobilfunkgeräts als Navigationshilfe sei als unzulässig anzusehen, die Nutzung des Geräts als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche beinhalte einen.. Read More