OLG Hamm – Beschluss vom 15. Januar 2015 (1 RBs 232/14):

Schon die Nutzung der Navigationsfunktion des Mobiltelefons fällt unter § 23 Abs. 1a StVO, dies bestätigt das OLG Hamm nochmals in seinem Beschluss vom 15. Januar 2015: Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in seinem Beschluss vom 18. Februar 2013 (III-5 RBs 11/13, 5 RBs 11/13) bereits zutreffend ausgeführt: Auch die Nutzung der Funktion eines Mobilfunkgeräts als Navigationshilfe sei als unzulässig anzusehen, die Nutzung des Geräts als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche beinhalte einen.. Read More

OLG Hamm – Beschluss vom 9. September 2014 (1 RBs 1/14):

Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. „§ 23 StVO: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden  (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ Der Gesetzeswortlaut.. Read More

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