Darlegung des Haushaltsführungsschadens
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Gerichte bei der Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall keine überzogenen Anforderungen an den Vortrag des Geschädigten stellen dürfen. Ein Geschädigter muss seinen Haushaltsschaden nicht mit unrealistischen Detailangaben minutengenau belegen.
In der Praxis scheiterten Ansprüche auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens häufig daran, dass Gerichte eine sehr detaillierte Aufschlüsselung sämtlicher Tätigkeiten verlangten (z. B. minutengenaue Darlegung der einzelnen Haushaltsarbeiten). Der BGH hat diese Anforderungen nun deutlich reduziert.
Bei der Darlegung eines Haushaltsführungsschadens genügt eine plausible und nachvollziehbare Darstellung der Einschränkungen im Haushalt; Gerichte dürfen keine praktisch unerfüllbaren Anforderungen an die Darlegung stellen.
Die Entscheidung ist für Verkehrsunfälle besonders relevant, weil der Haushaltsführungsschaden häufig Teil größerer Schadensersatzpositionen bei Personenschäden ist. Sie führt zu einer spürbaren Stärkung der Geschädigtenposition, da Ansprüche nicht mehr allein wegen überzogener Darlegungslasten scheitern sollen.
