Eine Motorregelung über die „VW-Schummelsoftware“ zur Beschönigung der Schadstoffemissionswerte stellt einen erheblichen Mangel dar. Die Erheblichkeit ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass der Käufer eines derart manipulierten Fahrzeuges über Jahre bewusst getäuscht wurde. Der Vertragshändler muss sich die Täuschung möglicherweise nicht unmittelbar zurechnen lassen, ist aber nach § 434 BGB Abs. 1 3 BGB an die fehlerhaft werbenden Aussagen des Herstellers gebunden. Es kommt Bewegung in den Abgasskandal.
OLG Düsseldorf – Urteil vom 4. März 2014 (I-1 U 101/13):
Haftung beim Ein- und Aussteigen aus einem Fahrzeug: Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkennt auf eine uneingeschränke Haftung des Einsteigenden für eine Türkollision mit einem vorbeifahrendem Fahrzeug. Dies gelte auch, wenn dieser gerade mit dem Anschalten seines Kindes auf der Rücksitzbank beschäftigt sei. Das Anschnallen des Kindes bei geöffneter Fahrzeugtür sei Teil des Ein- und Aussteigevorgangs, für den der Fahrzeugverantwortliche dem äußersten Sorgfaltsmaßstab gemäß §14 StVG genügen müsse. Der Vorgang des Einsteigens.. Read More
BGH – Urteil vom 11. Februar 2014 (VI ZR 225/13):
Urteil des Bundesgerichtshofes zur Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall: Leider versuchen einige Haftpflichtversicherer Ihre zumeist unbegründeten Kürzungen gerade mit dieser Rechtsprechung zu untermauern. Entgegen der Argumentation der Haftpflichtversicherer ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadenbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadenbetrachtung anzustellen, das bedeutet Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für.. Read More
BGH – Urteil vom 22. Juli 2014 (VI ZR 357/13):
Schätzung der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall: Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen. Sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen,.. Read More
BGH – Urteil vom 10. September 2014 (IV ZR 379/13):
Bei der Veräußerung eines unfallbeschädigten Kfz ist der nach A.2.7.1 a Buchstabe b AKB 2010 anzurechnende Restwert der Betrag, der dem VN bei der Veräußerung und nach Abführung der Umsatzsteuer verbleibt. Entgegen der Auffassung vieler Vollkaskoversicherer wird zukünftig nur noch der Nettokaufpreis als Restwert anzurechnen sein. „Der nach A.2.7.1 a Buchst. b AKB 2010 anzurechnende Restwert des versicherten Fahrzeuges ist derjenige Betrag, der dem Versicherungsnehmer bei der Veräußerung des Fahrzeuges.. Read More