LG Bremen: Online-Kfz-Gutachten ohne Fahrzeugbesichtigung rechtlich problematisch

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 16. Januar 2026 (Az. 9 O 1720/24) deutliche rechtliche Grenzen für sogenannte Online-Kfz-Gutachten gezogen. Modelle, bei denen Geschädigte lediglich Fotos ihres beschädigten Fahrzeugs hochladen und darauf basierend innerhalb weniger Minuten ein vollständiges Schadengutachten erstellt werden soll, können die klassische Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen grundsätzlich nicht ersetzen.

Nach Auffassung des Gerichts setzt ein ordnungsgemäßes Kfz-Schadengutachten regelmäßig eine persönliche Begutachtung des Fahrzeugs durch einen qualifizierten Sachverständigen voraus. Nur durch die unmittelbare Untersuchung des Fahrzeugs lassen sich Schäden, Vorschäden, Reparaturwege und mögliche Wertminderungen zuverlässig feststellen.

Online-Gutachten auf Basis von Fotos nicht gleichwertig

Im zugrunde liegenden Fall wurde mit einem sogenannten „Online-Kfz-Gutachten“ geworben, das nach dem Hochladen weniger Fotos innerhalb kurzer Zeit erstellt werden sollte. Nach Ansicht des Landgerichts Bremen kann ein solches Verfahren zentrale Elemente der sachverständigen Tätigkeit nicht ersetzen.

Ein Sachverständiger muss typischerweise prüfen, ob verdeckte Schäden vorliegen, ob bereits Vorschäden vorhanden sind und welcher Reparaturweg technisch erforderlich ist. Diese Bewertung erfordert regelmäßig eine unmittelbare Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs. Eine rein digitale Begutachtung auf Grundlage von Fotos kann daher nach Auffassung des Gerichts nicht als gleichwertiger Ersatz eines klassischen Kfz-Gutachtens dargestellt werden.

Bedeutung für Geschädigte nach einem Verkehrsunfall

Für Geschädigte nach einem Verkehrsunfall hat diese Entscheidung erhebliche praktische Bedeutung. Ein qualifiziertes Schadengutachten bildet regelmäßig die Grundlage für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dazu gehören insbesondere Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung sowie gegebenenfalls weitere unfallbedingte Positionen.

Ein Gutachten, das lediglich auf hochgeladenen Fotos basiert, kann unter Umständen wichtige Schadenspositionen übersehen oder unzutreffend bewerten. Dies kann dazu führen, dass berechtigte Ansprüche gegenüber der Versicherung nicht vollständig geltend gemacht werden.

Fachanwaltliche Unterstützung bei der Unfallregulierung

Nach einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich daher regelmäßig, frühzeitig einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen sowie einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Schaden vollständig dokumentiert wird und sämtliche Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung korrekt geltend gemacht werden.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin berät Rechtsanwalt Martin Lother Geschädigte umfassend bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und unterstützt bei der Auswahl eines geeigneten unabhängigen Sachverständigen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft häufig dabei, typische Fehler bei der Schadenregulierung zu vermeiden und eine vollständige Regulierung des entstandenen Schadens zu erreichen.