PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren?!

Mit der Zulassung eines Geschwindigkeitsmessgerä­tes erklärt die PTB im Wege eines Behördengutachtens (antizipiertes Sachverständigengutachten), dass bei dem zugelassenen Gerät ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren vorliegt, bei dem die Bedingun­gen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Er­gebnisse zu erwarten sind. Ist ein Messgerät von der PTB zugelassen und ist das Messgerät im Rahmen der Zulassungsvorgaben verwendet worden, ist das Tatge­richt grds. von weiteren technischen Prüfungen, insb. zur Funktionsweise des Messgeräts, enthoben. Die Zulas­sung durch die PTB ersetzt diese Prüfung. Für die Messrichtigkeit stellt es keinerlei Problem dar, wenn Rohmessdaten eingehen, deren Ortskoordinate au­ßerhalb des Messbereiches liegt.