PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren?! Mit der Zulassung eines Geschwindigkeitsmessgerätes erklärt die PTB im Wege eines Behördengutachtens (antizipiertes Sachverständigengutachten), dass bei dem zugelassenen Gerät ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren vorliegt, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Ist ein Messgerät von der PTB zugelassen und ist das Messgerät im Rahmen der Zulassungsvorgaben verwendet worden, ist.. Read More
OLG Bamberg – Beschluss vom 2. Dezember 2016 (2 Ss OWi 1185/16):
Kann aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Messwertgewinnung nicht von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden, ist die Messung nicht zwangsläufig unverwertbar. Das Gericht hat dann von einem individuelle Messverfahren auszugehen, das dann allerdings nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Das Gericht kann die Verurteilung des Betroffenen nur noch nach individueller Prüfung der Korrektheit des Messergebnisses vornehmen.