Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. September 2025 (Az. 4 StR 412/25) eine Verurteilung wegen versuchten schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Wesentlichen bestätigt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, auf die Fahrerkabine eines Lkw geschossen zu haben. Das Landgericht Fulda hatte ihn deshalb wegen versuchten schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist angeordnet… Read More
