BGH – Urteil vom 11. Februar 2014 (VI ZR 225/13):

Urteil des Bundesgerichtshofes zur Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall: Leider versuchen einige Haftpflichtversicherer Ihre zumeist unbegründeten Kürzungen gerade mit dieser Rechtsprechung zu untermauern. Entgegen der Argumentation der Haftpflichtversicherer ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadenbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadenbetrachtung anzustellen, das bedeutet Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die  möglicherweise gerade für.. Read More

OLG Hamm – Beschluss vom 15. Januar 2015 (1 RBs 232/14):

Schon die Nutzung der Navigationsfunktion des Mobiltelefons fällt unter § 23 Abs. 1a StVO, dies bestätigt das OLG Hamm nochmals in seinem Beschluss vom 15. Januar 2015: Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in seinem Beschluss vom 18. Februar 2013 (III-5 RBs 11/13, 5 RBs 11/13) bereits zutreffend ausgeführt: Auch die Nutzung der Funktion eines Mobilfunkgeräts als Navigationshilfe sei als unzulässig anzusehen, die Nutzung des Geräts als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche beinhalte einen.. Read More

BGH – Urteil vom 22. Juli 2014 (VI ZR 357/13):

Schätzung der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall: Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.  Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen. Sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen,.. Read More

BGH – Urteil vom 10. September 2014 (IV ZR 379/13):

Bei der Veräußerung eines unfallbeschädigten Kfz ist der nach A.2.7.1 a Buchstabe b AKB 2010 anzurechnende Restwert der Betrag, der dem VN bei der Veräußerung und nach Abführung der Umsatzsteuer verbleibt. Entgegen der Auffassung vieler Vollkaskoversicherer wird zukünftig nur noch der Nettokaufpreis als Restwert anzurechnen sein. „Der nach A.2.7.1 a Buchst. b AKB 2010 anzurechnende Restwert des versicherten Fahrzeuges ist derjenige Betrag, der dem Versicherungsnehmer bei der Veräußerung des Fahrzeuges.. Read More

BGH – Beschluss vom 27. August 2014 (4 StR 259/14):

Ein Unfallbeteiligter, der noch vor Verlassen der Unfallstelle eine eigene Verletzung bemerkt und die Unfallstelle zumindest auch wegen der Versorgung dieser Verletzung verlässt, kann bezüglich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gerechtfertigt sein. Dies gilt natürlich nicht im Fall einer nur unerheblichen Verletzung.

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