Die Verurteilung wegen einer zur Nachtzeit begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung hat keinen Bestand, wenn die Geschwindigkeit durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ermittelt wurde und das Urteil den Verfolgungsabstand mit 300 Meter mitteilt, aber keine Feststellungen zur Straßenbeleuchtung und zu den Verkehrsverhältnissen enthält.
LG Stade – Urteil vom 8. Dezember 2016 (3 O 123/16):
Eine Motorregelung über die „VW-Schummelsoftware“ zur Beschönigung der Schadstoffemissionswerte stellt einen erheblichen Mangel dar. Die Erheblichkeit ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass der Käufer eines derart manipulierten Fahrzeuges über Jahre bewusst getäuscht wurde. Der Vertragshändler muss sich die Täuschung möglicherweise nicht unmittelbar zurechnen lassen, ist aber nach § 434 BGB Abs. 1 3 BGB an die fehlerhaft werbenden Aussagen des Herstellers gebunden. Es kommt Bewegung in den Abgasskandal.
OLG Bamberg – Beschluss vom 2. Dezember 2016 (2 Ss OWi 1185/16):
Kann aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Messwertgewinnung nicht von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden, ist die Messung nicht zwangsläufig unverwertbar. Das Gericht hat dann von einem individuelle Messverfahren auszugehen, das dann allerdings nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Das Gericht kann die Verurteilung des Betroffenen nur noch nach individueller Prüfung der Korrektheit des Messergebnisses vornehmen.
OLG Düsseldorf – Urteil vom 4. März 2014 (I-1 U 101/13):
Haftung beim Ein- und Aussteigen aus einem Fahrzeug: Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkennt auf eine uneingeschränke Haftung des Einsteigenden für eine Türkollision mit einem vorbeifahrendem Fahrzeug. Dies gelte auch, wenn dieser gerade mit dem Anschalten seines Kindes auf der Rücksitzbank beschäftigt sei. Das Anschnallen des Kindes bei geöffneter Fahrzeugtür sei Teil des Ein- und Aussteigevorgangs, für den der Fahrzeugverantwortliche dem äußersten Sorgfaltsmaßstab gemäß §14 StVG genügen müsse. Der Vorgang des Einsteigens.. Read More
BGH – Urteil vom 11. Februar 2014 (VI ZR 225/13):
Urteil des Bundesgerichtshofes zur Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall: Leider versuchen einige Haftpflichtversicherer Ihre zumeist unbegründeten Kürzungen gerade mit dieser Rechtsprechung zu untermauern. Entgegen der Argumentation der Haftpflichtversicherer ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadenbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadenbetrachtung anzustellen, das bedeutet Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für.. Read More
